WSS Torsten Wolf

Abschnitt I: allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1)   Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen WSS Torsten Wolf; Webdesign, Shopsoftware, Service; Plauensche Straße 23; 07545 Gera; Torsten Wolf, (im Folgenden Auftragnehmer) und deren Kunden (im folgenden Kunde).

(2)   Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. I BGB Abs. 1 anzusehen sind, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs.1 BGB. Natürliche Personen müssen das achtzente Lebensjahr vollendet haben.

(3)   Der Abschnitt I (Allgemeine Regelungen) enthält die Regelungen, die für alle von uns angebotenen Leistungen und Dienste gelten.

(4)   Im

Abschnitt II Hosting (Reseller)

Abschnitt III Content-Service

Abschnitt IV Erstellung von Webseiten

sind Besondere Regelungen enthalten, die jeweils für einzelne Dienste gelten. Diese ergänzen und modifizieren ggf. die Allgemeinen Regelungen. Die Besonderen Regelungen gehen den Allgemeinen Regelungen im Falle eines inhaltlichen Widerspruchs vor.

(5)   Der Auftragnehmer erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform zustimmen.

(6)   Jede Abweichung von diesen AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

(7)   Alle Frist – und Terminabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

(8)   Der Kunde kann die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website [Link angeben] abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss

(1)   Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen stellt kein verbindliches und bindendes Angebot auf den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung ein verbindliches Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2)   Mit Ausfüllen des Bestellformulars oder per Anfrage per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab (§ 145 BGB).

(3)   Sobald der Auftragnehmer das Angebot des Kunden erhalten hat, bestätigt dieser das Angebot durch eine Email den Erhalt des Angebots. (Eingangsbestätigung). Auch diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(4)   Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt. Dies kann per Brief oder per Mail erfolgen.

(5)   Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, Kann der Auftragnehmer dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Abnahme

(1)   Mit der Abnahme erkennt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß an.

(2)   Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(3)   Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung des Auftragnehmers zehn (10) Werktage nach dem Abnahmeverlangen als abgenommen.

(4)   Die Nutzung der vertraglichen Leistung durch den Kunden stellt in jedem Fall eine Form der Abnahme dar.

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1)   Der Vertrag wird für die im Vertrag, bzw. in dem dazugehörigen Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, gilt die Vollendung des Auftrages durch den Auftragnehmer als Vertragsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

(2)   Sollten wichtige Gründe vorliegen, ist unabhängig von den Mindestfristen eine sofortige Vertragskündigung möglich. Als solche Gründe gelten

a.    ausbleibende Zahlungen seitens des Kunden, eine Insolvenz desselben oder ein (gerichtliches wie außergerichtliches) Vergleichsverfahren gegen den Kunde;

b.    eine länger als 14 Tage bestehende Pfändung von Ansprüchen des Kunden;

c.    laut den Bestimmungen unzulässige Inhalte auf den vom Kunde betriebenen und von WSS Wolf optimierten Webseiten;

d.    Verstöße gegen vertraglich festgelegte Pflichten, etwa die zur Geheimhaltung. Ein die Kündigung rechtfertigender Grund wird angenommen, sobald von dritter Seite Einsprüche gegen die Verwendung der vom Kunden genannten und eingestellten Begriffe und Inhalte erhoben werden.

§ 5 Überlassene Unterlagen

(1)   An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 6 Leistungen des Auftragnehmers

(1)   Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibungen.

§ 7 Preise, Fälligkeit  und Zahlung

(1)   Die Vergütung bestimmt sich, vorbehaltlich anderslautender Einzelvereinbarung, nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

(2)   Dem Kunden stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Kreditkarte, Paypal, Vorkasse, Rechnung und Nachname.

(3)   Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte erfolgt die Belastung der Kreditkarte des Kunden mit Abschluss der Bestellung.

(4)   Bei Auswahl der Zahlungsart Nachnahme fallen entsprechende Nachnahmegebühren des Transportdienstleistungsunternehmens an, die der Kunde zu tragen hat.

(5)   Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung erhält der Kunde zusammen mit der Warenlieferung eine Rechnung die er innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist begleichen muss.

(6)   Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse bekommt der Kunde die Bankverbindung des Händlers in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Warenlieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

(7)   Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleisster PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.: PayPal (Europe) S.à r.l., Handelsregisternummer: R.C.S Luxembourg B 127 485
Conseil de gérance der PayPal (Europe) S.à r.l.:, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, die im Falle eines bestehenden PayPal-Kontos online unter https://paypal.com/de./webapps//mpp/ua/useragreement-full eingesehen werden können oder unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full, sofern der Kunde über kein PayPal-Konto verfügt.

(8)   Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, ist die Vergütung nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig.

(9)   Erfolgt keine Abnahme ist der Preis spätestens 2 Wochen nach dem frühesten Zeitpunkt, in dem das Werk nach Abschnitt I.§ 3 als abgenommen gilt;fällig:

(10)   Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.

(11)   Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht der Auftragnehmer den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

(12)   Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

(13)   Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

(14)   Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpauschale von 40 Euro berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Vorbehalten.

§ 8 Lieferzeit

(1)    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt Vorbehalten.

(2)    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben Vorbehalten.

(3)    Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1)    Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Erbringung der Dienste notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben. Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

(2)    Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Wss-wolf zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird.

(3)    Der Auftragnehmer kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Server-Systeme des Auftragnehmers beeinträchtigt wird.

(4)    Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter regelmäßig zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Dem Kunden ist bekannt, dass er bei Missbrauch seiner Kennung verpflichtet ist, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

(5)    Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten verantwortlich.

(6)    Der Kunde erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Daten, die er auf -Server des Auftragnehmers überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht beim Auftragnehmer liegen.

(7)    Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte und Begriffe keine Rechtsverletzung – etwa des Wettbewerbs-, Urheber- oder Strafrechts – darstellen.

(8)    Es erfolgt seitens des Auftragnehmers keine juristische Prüfung der vom Kunden veröffentlichten Inhalte.

§ 10 Nutzungsrechte

(1)    Der Auftragnehmer räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter Software, Programmen oder Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des dazugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist dem Kunden soweit nicht abweichend vereinbart, nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung der Nutzungsrechte ist nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.

(2)    Für Open Source-Programme oder Software von Fremdanbietern gelten die vorstehenden Bestimmungen aus Abschnitt I § 8 Absatz 1 dieses Abschnitts nicht. Hier finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer dem Kunden die Software zur Verfügung stellt oder lediglich als Vermittler auftritt und den Zugang vermittelt.

§ 11 Gewährleistung

(1)    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

(2)    Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

(3)    Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(4)    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen ab Abnahme anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.

(5)    Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(6)    Für Leistungen Dritter, etwa den fehlerfreien und sicheren Netzwerkbetrieb, übernimmt WSS-WOLF keine Gewährleistung.

(7)    Als Fehler in der Leistungserbringung gelten lediglich reproduzierbare Fehler, die auf eine qualitativ mangelhafte Leistung seitens des Auftragnehmers zurückgehen. Andere Ursachen, etwa fehlerhafte Bedienung, fremde Optimierungsmaßnahmen und inhaltliche Veränderungen, schadhafte Hardware, widrige Umgebungsbedingungen oder schlechte Datenqualität gelten nicht als Fehler im Sinne der Gewährleistung.

(8)    Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

(9)    Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(10)   Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(11)   Sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.

(12)   Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 12 Haftung

(1)   im Anwendungsbereich des TKG bleibt die dort enthaltene Haftungsregelung unberührt.

(2)   Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet der Auftragnehmer für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

(3)   Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Auftragnehmer durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Auftragnehmer eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4)   Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Punkt Abschnitt I § 12 (2) nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können,

(5)   Die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Die Punkte Abschnitt I 12 (2) und 12 (3) bleiben unberührt.

(6)   Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

(7)   Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

Abschnitt II Hosting

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)   Der Auftragnehmer stellt dem Kunden auf dessen Antrag hin Speicherplatz (sog. Account) auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur Verfügung (sog. Shared Hosting). Bezüglich der Einzelheiten zum Vertragsgegenstand wird auf die Leistungsbeschreibung von WSS Torsten Wolf verwiesen.

(2)   Der Account-Vertrag und weitere Verträge sind voneinander unabhängige Verträge. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verträge zeitgleich abgeschlossen wurden.

(3)   Kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, oder kann die Domain im Rahmen eines AuthInfo-Verfahrens nicht vom Aufragnehmer übernommen werden, so bleibt die Wirksamkeit des Account-Vertrags hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, eine andere, verfügbare Domain registrieren zu lassen oder das Webpaket zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

(4)   Die Installation der Produkte ist nicht im Preis für die Lizenzen inbegriffen.

§ 2 Pflichten des Kunden, Reaktion des Auftragnehmers bei Gefährdungen

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der von ihm betriebenen Webseiten weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzen, insbesondere ist der Kunde verpflichtet,
a. keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;
b. keine Inhalte zum Abruf anzubieten oder zu verlinken, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornografische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten;
c. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu verhindern, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);
d. sicherzustellen, dass seine auf einem Server von WSS Torsten Wolf eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch WSS Torsten Wolf stören könnten;
e. alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von WSS Torsten Wolf ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der zuvor genannten Pflichten hinzuweisen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Funktionsfähigkeit der Systeme von WSS Torsten Wolf und ihren Kunden nicht durch nicht durch die Funktionsbeschreibung der WSS Torsten Wolf nicht gedeckten Gebrauch, insbesondere durch das hochladen, nicht durch WSS Torsten Wolf freigegebener Software,  zu beinträchtiger (unzulässiger Nutzung). Eine unzulässige Nutzung stellt eine Vertragsverletzung dar.
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(3) Verletzungen der System- und Netzwerksicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.

§ 3 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz

(1)   Informationen über die von dem Auftragnehmer zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen sind unter dem >Link Kunden-Zusatzinformation< einsehbar.

(2)   Die Kontaktadresse der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen ist unter dem Link >Impressum< einsehbar.

(3)   Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter dem Link >Leistungen< einsehbar.

(4)   Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen der Auftragnehmer auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, ist unter dem Link >Technische & organisatorische Maßnahmen< einsehbar.

Abschnitt III Content-Service

§ 1 Allgemeines

(1)   Der Auftragnehmer erstellt und bearbeitet für Kunden Content. Hierzu bedient sich die WSS-Wolf freier Autoren und Korrektoren (‚Autoren‘).

(2)   Dem Kunden ist bekannt, dass der Auftragnehmer in keinem Falle den beim Auftragnehmer in Auftrag gegebenen Text selbst schreiben oder korrigieren wird. Der Auftragnehmer beauftragt stets einen Autor, den betreffenden Auftrag zu bearbeiten. Sofern kein Autor bereit oder in der Lage ist, den vom Kunden beauftragten Text zu übernehmen, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Auftrag mit dem Kunden entschädigungsfrei zurückzutreten. Ein etwaiges Recht des Kunden, bis zur Übernahme eines Auftrags durch einen Autor ebenfalls vom konkreten Einzelauftrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

§ 2 Abnahme/Nachbesserung/Ablehnung

 (1)   Nach Ablieferung eines Textes an den Kunden hat dieser die Verpflichtung den Text abzunehmen, sofern er mangelfrei ist.

(2)   Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(3)   Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.

(4)   Unterlässt der Kunde die Abnahme, obwohl der Text mangelfrei ist, so gilt der Text drei Tage nach Ablieferung des Textes als abgenommen, sofern er nicht die Abnahme innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Fällt dieser Zeitpunkt auf ein Wochenende, gilt der Text am darauffolgenden Montag als abgenommen.

(5)   Der Text gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald er vom Kunden genutzt wird.

(6)   Wenn der Text nicht mangelfrei ist, kann der Kunde bis zur Abnahme Nachbesserung eines Textes verlangen.

(7)   Der Kunde muss dabei die Angaben zur Nachbesserung so genau wie möglich vornehmen. Der Auftragnehmer wird solche Mängel innerhalb angemessener Frist selbst beseitigen bzw. durch Autoren beseitigen lassen.

(8)   Wenn der Text auch nach erfolgter Nachbesserung weiterhin nicht den Vorgaben entspricht oder nimmt der Auftragnehmer im Hinblick auf unverhältnismäßig hohe Kosten keine Nachbesserung vor, kann der Kunde den Text ablehnen und sein Geld zurückverlangen  oder die Vergütung angemessen mindern.

(9)   Ablehnungsersuchen müssen ausreichend und nachvollziehbar begründet werden.

(10)   Dem Autor muss zumindest einmal die Chance zur Änderung gegeben worden sein, bevor ein Text abgelehnt werden kann. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, bei denen Verletzungen der AGB vorliegen. Diese kann der Auftragnehmer auch direkt ablehnen.

§ 3 Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

(1)   Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung des betreffenden Textes durch den Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, den abgenommenen Text zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich vorzutragen und öffentlich wiederzugeben. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich für die ersten 10 Jahre ab Ablieferung des Textes ausschließlich (exklusiv) ausgestaltet; nur in vom Kunden nachzuweisenden Ausnahmefällen, nämlich wenn der Autor lediglich einen nachrangigen Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder Dienstleistung erbringt oder wenn der Text nicht veröffentlicht werden soll, handelt es sich um zeitlich unbegrenzte exklusive Rechte. Auf den am 1.3.2017 in Kraft getretenen § 40a UrhG wird ergänzend hingewiesen. Diese eingeräumten Nutzungsrechte sind übertragbar und unterlizenzierbar.

(2)   Die Texte dürfen erst nach endgültiger Abnahme und vollständiger Bezahlung der Texte durch den Kunden verwendet werden.

(3)   Sofern der Kunde den Text nicht nutzt und der Autor insofern ein Rückrufsrecht nach § 41 UrhG geltend macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einräumung des exklusiven Nutzungsrechts zu widerrufen. In jedem Fall verbleibt dem Kunden aber auch im Falle eines Rückrufs ein einfaches Nutzungsrecht an dem betroffenen Text.

(4)   Der Kunde hat nicht das Recht, sich als Urheber oder Autor der Texte zu bezeichnen. Sofern der Autor nicht auf das Recht als Urheber genannt zu werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags verzichtet, so ist die erforderliche Namensnennung mit dem Autor abzustimmen.

(5)   Für gesetzliche Ansprüche von Autoren nach §§ 32, 32a UrhG. übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Abschnitt IV AGB Erstellung von Webseiten

§ 1.Inhalt des Vertrages

(1)   Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln die Inanspruchnahme der Homepage und Produkte ( Im Folgenden Homepage Produkte) des Auftragnehmers .

(2)   Die Überlassung von Mailboxen im Rahmen der Produkte erfolgt in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Zusätzlich übernimmt der Aufrtragnehmer im Rahmen der Erstellung von Webseiten für den Kunden die Registrierung bzw. Bestellung von Second Level Domain Names oder ggf. für Third Level Domain Names (im Folgenden Domain Name genannt). Der Leistungsumfang und die sonstigen Bedingungen hierfür ergeben sich aus den Zusätzlichen Bedingungen Domain Name, welche Bestandteil dieses Vertrages sind.

(3)   Es gelten die unter I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen regelungen, sofern in diesem Abschnitt keine speziellere regelung getroffen worden ist.

§ 2.Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1)   Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:

a.   Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

b.   Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD- ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

c.   Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere

Ø  dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme.

Ø  ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für den Auftragnehmer andere Anbieter oder  sonstige Dritte entstehen.

Ø  dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130,130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen,zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Auftragnehmers schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

Ø  sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-,Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter  zu beachten.

Ø  darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Tele­kommunikationsmittel erfolgen (§ 238 StGB).

Ø  dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.

d.   Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere behördliche Erlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt oder verbreitet werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.

e.   Der Kunde hat seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

f.   Die Inhalte der überlassenen Mailboxen sind regelmäßig auf lokalen Rechnern zu sichern. Bei Störungen der Mailboxen ist der Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten.

g.   Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Homepage Produkte des Auftragnehmers  und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Homepage Produkten des Auftragnehmers verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtungdes Auftragnehmers.

§ 3. Nutzungsrecht/ Nutzung durch Dritte

(1)   Der Kunde und die von ihm gegenüber des Auftragnehmers benannten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit der Homepage Produkte verbundenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.

(2)   Der Kunde ist nicht berechtigt, Homepage Produkte über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Homepage Produkte oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(3)   Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung von Homepage Produkte durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

§ 4. Abnahme/Nachbesserung/Ablehnung

(1)   Nach Ablieferung einer Webseite an den Kunden hat dieser die Verpflichtung diese abzunehmen, sofern er mangelfrei ist.

(2)   Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(3)   Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.

(4)   Unterlässt der Kunde die Abnahme, obwohl die Webseite mangelfrei ist, so gilt die Seite 14 Tage nach Ablieferung der Webseite als abgenommen, sofern er nicht die Abnahme innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Fällt dieser Zeitpunkt auf ein Wochenende, gilt die Seite am darauffolgenden Montag als abgenommen.

(5)   Die Seite gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald sie vom Kunden genutzt wird.

(6)   Wenn die Seite nicht mangelfrei ist, kann der Kunde bis zur Abnahme Nachbesserung verlangen.

(7)   Der Kunde muss dabei die Angaben zur Nachbesserung so genau wie möglich vornehmen. Der Auftragnehmer wird solche Mängel innerhalb angemessener Frist selbst beseitigen bzw. durch Autoren beseitigen lassen.

(8)   Wenn die Seite auch nach erfolgter Nachbesserung weiterhin nicht den Vorgaben entspricht oder nimmt der Auftragnehmer im Hinblick auf unverhältnismäßig hohe Kosten keine Nachbesserung vor, kann der Kundedie Seite  ablehnen und sein Geld zurückverlangen  oder die Vergütung angemessen mindern.

(9)   Ablehnungsersuchen müssen ausreichend und nachvollziehbar begründet werden.

§ 5. Zahlungsbedingungen

(1)   Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistungen, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund.

(2)   Sonstige Preise, insbesondere nutzungsabhängige Preise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Es gelten die Bedingungen unter Abschnitt I.

§ 6. Beanstandungen nutzungsabhängiger Preise

(1)   Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise des Auftragnehmers sind umgehend nach Zugang der Rechnung an den Auftragnehmer zu richten.

(2)   Die Beanstandung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.

(3)   Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei dem Auftragnehmer eingegangen sein.

(4)   Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung;der Auftragnehmer wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen.

(5)   Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt

§ 7. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Leistungen

(1)   Die AGB können geändert werden soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche der Auftragnehmer nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

(2)   Ferner können die AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt.

(3)   Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar

(4)   ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.

(5)   Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungen gemäß Abschnitt IV § 7. (1) und Abschnitt I V § 7.(2) werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 8.Preisanpassungen

(1)   Der Auftragnehmer ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.

(2)   Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Technik und Betrieb der Leistungen (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, Softwarelizenzen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT- Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z.B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen).

(3)   Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken.

(4)   Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Technik,dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von dem Auftragnehmer die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Auftragnehmer wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

(5)   Änderungen der Preise nach Abschnitt IV § 8.(1) werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

(6)   Unabhängig von den Regelungen in Abschnitt IV § 8.(1) und Abschnitt IV § 8.(2)2 ist der Auftragnehmer für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

§ 9.Vertragslaufzeit/Kündigung

(1)   Die Bedingungen für die Vertragslaufzeit und Kündigung der einzelnen Homepage Produkte Produkte und Leistungen sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen geregelt.

(2)   Mit der Kündigung von Homepage oder der zusätzlichen Leistung „weitere Domain-Names" muss der Kunde die Erklärung abgeben, ob die im Rahmen von Homepage beauftragten Domain-Names mit Wirksamwerden der Kündigung

Ø  auf einen anderen Vertrag mit dem Auftragnehmer übertragen,

Ø  zur Löschung freigegeben oder

Ø  mittels Konnektivitäts-Koordination an einen anderen Provider übertragen

werden sollen. Erfolgt keine Erklärung durch den Kunden, wird der Auftragnehmer als Registrierungsstelle den registrierten Domain Name löschen bzw. die Betreuung des für den Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle registrierten Domain Name einstellen. Der Auftragnehmer wird dies der zuständigen Registrierungsstelle unverzüglich mitteilen.

(3)   Mit Beendigung des Vertrages ist die Verbindung vom Internet zu Homepage Produkte des Kunden (inkl. E-Mail Postfächer) gesperrt. Der auf dem Web-Server der Plattform des Auftragnehmers gespeicherte gesamte Datenbestand des Kunden ist durch diesen bis zum vereinbarten Kündigungstermin herunterzuladen. Individuelle Software ist zu deinstallieren; E-Mail Postfächer sind lokal zu sichern. Nach dem Kündigungstermin wird der Auftragnehmer die Daten und die Einstellungen löschen.

(4)   Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Bei einer Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund gelten die Abschnitt IV § 9.(2) und Abschnitt IV § 9.(3) entsprechend. Bei einer Kündigung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund, ist dieser berechtigt, als Registrierungsstelle den registrierten Domain-Name zu löschen bzw. die Betreuung des für den Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle registrierten Domain Names einzustellen. Der Auftragnehmer wird dies der zuständigen Registrierungsstelle unverzüglich mitteilen.

§ 10.Datenschutz

(1)   Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Kunden, so darf Der Auftragnehmer die Datenverarbeitung durch Subunternehmer im In- und Ausland auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden von Subunternehmern vornehmen lassen. Die Subunternehmer werden dabei die personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Weisungen des Auftragnehmers verarbeiten und Maßnahmen zur Datensicherheit treffen, die mindestens dem Stand entsprechen, den der Auftragnehmer schuldet.

(2)   Der Kunde muss die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sicherstellen, insbesondere die Betroffenen entsprechend informieren.

(3)   Bei Subunternehmern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird ein ausreichendes Datenschutzniveau durch den Auftragnehmer sichergestellt.

§ 11. Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz

(1)   Informationen über die von dem Auftragnehmer zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen sind unter dem Link  >XXXXXXXXXX< einsehbar.

(2)   Die Kontaktadresse der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen ist unter dem Link >Impressum< einsehbar.

(3)   Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter dem Link >XXXXXXXXXX< einsehbar.

(4)   Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen der Auftragnehmer auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, ist unter dem Link >Technische & organisatorische Maßnahmen< einsehbar.

(5)   Sollte der Vertrag aus nicht von dem Auftragnehmer zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet werden, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Abschnitt IV § 9.(4) ist entsprechend anzuwenden.

§ 12 Sonstige Bedingungen

(1)   Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

(2)   Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger  schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf einen Dritten übertragen. Abschnitt IV § 9.(4) ist entsprechend anzuwenden.

(3)   Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

Stand: 01-2024